Preisvergleich private Haftpflichtversicherung günstig – Top Leistungen
Was tut die Privathaftpflichtversicherung für Sie?
Sind Sie einmal schadensersatzpflichtig geworden, dann sind Sie mit einer guten Privathaftpflichtversicherung bestens geschützt. Sehen Sie sich mit Zahlungsforderungen des Geschädigten konfrontiert, dann melden Sie den Vorgang bei Ihrer Privathaftpflichtversicherung an, welche dann durch sachkundige Mitarbeiter die Rechtslage und die erhobenen Ansprüche einschätzt. Berechtigte Ansprüche des Geschädigten gleicht die Versicherung dann durch Zahlung aus. Wenn Sie Eigentümer einer selbst genutzten Wohnimmobilie sind, haben Sie mit der Privathaftpflichtversicherung zugleich Deckungsschutz für Haftungsfälle im Zusammenhang mit diesem Wohneigentum. Als Verheirateter wählen Sie den Tarif, in dem auch Ehegatte und Kinder mitversichert sind. Wenn Sie sich einmal vorübergehend im Ausland aufhalten, genießen Sie auch für dort verursachte Schäden den Versicherungsschutz Ihrer Haftpflichtversicherung. Haben Sie noch keine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen und machen sich dann aus Unachtsamkeit schadensersatzpflichtig, müssen Sie sich persönlich mit den Ansprüchen der geschädigten Partei befassen oder einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen, und im Ergebnis die berechtigten Ansprüche aus eigener Tasche ausgleichen.
Hilfe bei unberechtigten Forderungen
Wenn Sie mit Forderungen konfrontiert werden, die nicht berechtigt sind, steht Ihnen Ihr Versicherer bei der Abwehr solcher Begehren zur Seite. Sollten Sie von jemandem verklagt werden, der Ansprüche stellt, die Ihr Versicherer abgelehnt hat, dann übernimmt der Versicherer für Sie das Prozesskostenrisiko und die Prozessführung, indem Ihnen ein Rechtsanwalt beigeordnet wird. Damit genießen Sie sozusagen passiven Rechtsschutz für die Abwehr unberechtigter Forderungen durch Ihre Privathaftpflichtversicherung. Im Deckungsschutz der PHV nicht enthalten sind Schäden aus dem Führen von Kraftfahrzeugen, für welche die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung aufkommt. Auch nicht eingeschlossen sind Bußgelder und Geldstrafen. Des weiteren vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind vorsätzlich verursachte Schäden oder gegenseitige Schäden durch Personen, die in demselben Vertrag versichert sind.