Preisvergleich Rürup Rente günstig – Staatliche Förderung
Förderung der Basisrente
Der Gesetzgeber hat die steuerliche Förderung der Rürup-Rente festgelegt. Die Förderung erhöht sich schrittweise seit dem Jahr 2005, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Einführung der Rürup-Rente, bis zum Jahr 2025. Sie können die gezahlten Beiträge zu Ihrem Rürup-Rentenversicherungsvertrag gemeinsam mit den Beitragszahlungen zur gesetzlichen Rente im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuermindernd geltend machen. Wobei hier gilt, dass der Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ja bereits steuerfrei ist, den als Sonderausgaben abzugsfähigen Betrag vermindert. Im Jahr 2005 konnten 60 Prozent des Höchstbetrags von 20.000 Euro für Alleinstehende und 40.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepartner als Sonderausgaben bei der Steuererklärung in Ansatz gebracht werden. Diese Höchstbeträge können dann im Jahr 2025 zu einhundert Prozent ausgeschöpft werden, da der Prozentsatz seit 2005 jedes Jahr um zwei Prozent ansteigt.
Individuelles Angebot einholen
Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Viele Anbieter werben mit unterschiedlichen Tarifen um Kunden. Machen Sie daher Gebrauch von unserem Anfrage-Formular und erhalten Sie Ihr passendes Angebot und Hilfe durch einen fachkundigen Experten.